Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer: Abfindung verhandeln und Fehler vermeiden
Für GmbH-Geschäftsführer gilt kein Kündigungsschutz nach dem KSchG. Ein Aufhebungsvertrag ist daher Verhandlungssache. Erfahren Sie, wie Sie Abfindung, Freistellung und Bonusansprüche rechtssicher sichern.