Kündigung leitender Angestellter und Betriebsrat: Was gilt wirklich?
Kündigung leitender Angestellter und Betriebsrat: ein häufig missverstandenes Thema. Für leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG gilt das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich nicht – der Betriebsrat hat weder Anhörungs- noch Widerspruchsrecht. Das schafft eine besondere Rechtslage, die Betroffene kennen müssen. ADVOLAW erklärt die Zusammenhänge und zeigt Handlungsoptionen auf.