Kündigungsschutz - Selbstbewusst lachende Geschäftsfrau - Fachanwalt für Arbeitsrecht Georg Gradl, Starnberg, ADVOLAW
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Arbeitsvergütung

Welche Zahlungsansprüche bestehen im Arbeitsverhältnis?

Arbeitsvergütung ist die Gegenleistung des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer in Arbeitsverhältnis erbrachte Arbeitsleistung. Die Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers sind also primär im Arbeitsvertrag geregelt. Weitere mögliche Rechtsgrundlagen sind Tarifverträge oder der betriebliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Neben dem Anspruch auf Zahlung des Grundgehalts kann ein Arbeitnehmer auch Anspruch auf weitere Zahlungen wie Gratifikationen (Jahressonderzahlung, 13. Gehalt), Bonus- / Prämienzahlungen oder Stock Options haben. Urlaubsgeld, Zuschläge für Nacht- Sonntags- oder Feiertagsarbeit können ebenso wie Überstundenvergütung weitere Gehaltsbestandteile sein. Die Berechtigung zur privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs stellt einen geldwerten Vorteil dar und ist deshalb auch Teil der Arbeitsvergütung.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt?

Die Arbeitsvergütung ist in der Regel am Ende eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat zur Zahlung fällig, wenn die Parteien im Arbeitsvertrag nichts abweichendes vereinbart haben. Überweist der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung nicht pünktlich, kommt er in Zahlungsverzug. Ein wirksames Mittel, um bei Zahlungsverzug Druck auf den Arbeitgeber aufzubauen ist das Zurückbehaltungsrecht. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, seine Arbeitsleistung vorübergehend zu verweigern, ist also davor geschützt, durch immer weitere Vorleistungen dauerhaft ohne Vergütung arbeiten zu müssen. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts führt dazu, dass die Arbeitsleistung unterbleibt, d.h. es kommt zum Arbeitsausfall. Für die Dauer der berechtigten Ausübung des Zurückbehaltungsrechts muss der Arbeitgeber den Lohn trotz des Arbeitsausfalls bezahlen.

Befindet sich der Arbeitgeber mit der Zahlung der Vergütung für mehr als 2 Monat im Verzug und hat der Arbeitnehmer eine schriftliche Abmahnung ausgesprochen, ohne dass der Arbeitgeber bezahlt hat, kommt auch eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht.

Wann zum Anwalt?

Da die meisten Arbeitnehmer auf die pünktliche Zahlung ihres Gehalts angewiesen sind, um den eigenen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, sollten Sie nicht zu lange warten, wenn sich Ihr Arbeitgeber in Zahlungsverzug befindet.

Wichtig: Eile ist vor allem auch deshalb geboten, weil viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge sog. Ausschlussklauseln enthalten. Dies bedeutet, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist (meistens 3 Monate) geltend gemacht werden müssen, damit sie nicht ersatzlos verfallen. „Geltendmachung“ kann dabei (je nach Inhalt der Klausel) bedeuten, dass die Ansprüche entweder in schriftlicher Form oder sogar durch Klageerhebung beim Arbeitsgericht eingefordert werden müssen, um den Verfall der Ansprüche zu verhindern.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sollten Sie zu einem ersten Beratungsgespräch mitbringen:

  • Arbeitsvertrag
  • die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
  • vorhandener Schriftwechsel
  • Versichertenkarte der Rechtsschutzversicherung

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die Arbeits- und Privatrechtsschutz beinhaltet, übernimmt diese die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.

Wir beraten Sie.

Rechtsanwalt Georg Gradl ist Experte für Aufhebungsverträge und erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schreiben Sie uns gerne Ihre Fragen per E-Mail oder rufen Sie uns an.

Eine kompetente Erstberatung, die auch die Prüfung Ihrer Unterlagen beinhaltet, bieten wir Ihnen zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 250,00 € zzgl. USt. an.

Wenn Sie uns nach einer Erstberatung mit der Übernahme Ihres Falles beauftragen möchten, besprechen wir mit Ihnen vor der Mandatierung selbstverständlich die zu erwartenden weiteren Kosten und die Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder durch den Arbeitgeber.

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