
Abfindung
Was ist eine Abfindung und wer hat Anspruch darauf?
Eine Abfindung ist ein Geldbetrag, den der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes bezahlt.
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es nur wenige Fälle, in denen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung hat. Beispiele hierfür sind Reglungen in Sozialplänen oder der Anspruch nach § 1a KSchG bei einer verbindlichen Zusage einer Abfindung durch den Arbeitgeber. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer in der Regel bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses aber keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Viele Arbeitnehmer gehen zwar davon aus, dass ihnen bei einer durch den Arbeitgeber ausgesprochen Kündigung eine Abfindung „zustehe“, das ist aber rechtlich falsch.
Dennoch sind viele Arbeitgeber in der Praxis bereit, eine Abfindung zu bezahlen, um das Arbeitsverhältnis mit einem unliebsamen Arbeitnehmer beenden zu können. Grund hierfür ist die Angst der Arbeitgeber vor einem langen Kündigungschutzprozess bei einer unklaren Rechtslage. Kaufmännisch betrachtet sind Abfindungen daher der Preis, den der Arbeitgeber bereit ist, für die rechtssichere, schnelle und kostenmäßig kalkulierbare Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen.
Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?
Hierfür gibt es keine festen Regeln. Wesentliche Faktoren für die Höhe der Abfindung sind die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers, die Stärke der rechtlichen Position des Arbeitnehmers sowie das Verhandlungsgeschick und die Erfahrung des Arbeitnehmers bzw. seines Anwalts. Viele Arbeitsgerichte, die den Parteien in der Güteverhandlung einen Vergleichsvorschlag für die Zahlung einer Abfindung unterbreiten, orientieren sich an der sog. Faustformel. Danach soll ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung eine angemessene Abfindungshöhe sein. Gerade bei Arbeitsverhältnissen, die schon sehr lange bestehen, kann es einen immensen Unterschied ausmachen, welcher Faktor für die Berechnung der Abfindungshöhe herangezogen wird.
Wann macht es Sinn, einen Anwalt zu Rate zu ziehen?
Abfindungen werden meistens im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrages oder nach Ausspruch einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht ausgehandelt. In folgenden Situationen sollten Sie einen Anwalt mit der Prüfung Ihres Falles beauftragen:
- der Arbeitgeber hat eine Kündigung angedroht oder bereits eine Kündigung ausgesprochen (Achtung: 3-Wochen Frist beachten!!!)
- der Arbeitgeber hat den Wunsch geäußert, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen
- der Arbeitgeber hat bereits den Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten
Da es bei Abfindungen meist um viel Geld geht, sollten Sie in jedem Fall einen erfahrenen Fachmann zu Rate ziehen, bevor Sie voreilige Zusagen machen oder Unterschriften leisten.
Wir prüfen für Sie, ob in Ihrer konkreten Situation die Chance besteht, eine Abfindung auszuhandeln. Ganz nach Ihren individuellen Wünschen beraten wir Sie bei den Abfindungsverhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder führen die Verhandlungen selbst in Ihrem Auftrag.
Unterlagen
Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:
- Ihren Arbeitsvertrag
- Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden)
- sonstige Unterlagen: Kündigungsschreiben, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, Aufhebungsvertrag, Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber
Gern können Sie uns diese Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post zusenden.
Wir beraten Sie.
Rechtsanwalt Georg Gradl ist Experte für Aufhebungsverträge und erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schreiben Sie uns gerne Ihre Fragen per E-Mail oder rufen Sie uns an.
Eine kompetente Ersteinschätzung bieten wir Ihnen zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 250,00 € zzgl. USt. an.
Wenn Sie uns nach einer Erstberatung mit der Übernahme Ihres Falles beauftragen möchten, besprechen wir mit Ihnen vor der Mandatierung selbstverständlich die zu erwartenden Kosten und die Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder durch den Arbeitgeber.
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