Kündigung eines Prokuristen
Die Kündigung eines Prokuristen wirft besondere rechtliche Fragen auf. Prokuristen befinden sich in einer Doppelrolle als Arbeitnehmer und Handlungsbevollmächtigte. Entscheidend ist, ob Kündigungsschutz greift und welche Abfindungsansprüche bestehen. Die Prokura erlischt durch Widerruf oder mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Professionelle Beratung sichert optimale Konditionen bei Aufhebungsverträgen und schützt Ihre Rechte.