ADVOLAW — Kanzlei für Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Anwälte für Arbeitsrecht — ADVOLAW
Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihr rechtliches Problem mit Kompetenz, Erfahrung und Empathie für Sie löst?
ADVOLAW ist eine seit über 15 Jahren ausschließlich im Arbeitsrecht tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Starnberg. Wir beraten und vertreten bundesweit Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Persönlich. Individuell. Verbindlich.
Rechtsanwalt Georg Gradl ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Verhandlungsexperte nach dem Harvard®-Konzept. Er hat für unsere Mandanten hunderte Verhandlungen mit den bekanntesten deutschen und vielen internationalen Unternehmen geführt und erfolgreich abgeschlossen.
Kontaktieren Sie unsDie Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Aufhebungsvertrag
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
AufhebungsvertragKündigungsschutz
Wann ist ein Arbeitnehmer gegen Kündigung geschützt?
KündigungsschutzArbeitsvergütung
Welche Zahlungsansprüche bestehen im Arbeitsverhältnis?
ArbeitsvergütungWarum Sie bei ADVOLAW richtig sind
Als Mandant von ADVOLAW erhalten Sie eine umfassende Aufklärung über Ihre Rechte. Sie erfahren schnell und verständlich, wie Ihre Chancen stehen und welche Kosten auf Sie zukommen können. Mit Ihnen zusammen erarbeiten wir eine optimale Strategie, wie Sie in kurzer Zeit und sicher zu Ihrem Recht kommen. Sollte die Erreichung Ihrer Ziele im Verhandlungsweg nicht möglich sein, setzen wir Ihre Rechte für Sie auch vor Gericht durch.
Unsere Kompetenzen liegen im Beraten, Verhandeln, Prozess führen.
Beraten.
Eine Erstberatung (kostenpflichtig) erfolgt in der Regel persönlich bei uns in der Kanzlei. Sehr gerne auch digital per Video-Call, am Telefon oder per E-Mail, wenn Sie uns die relevanten Unterlagen (Arbeitsvertrag, Schriftverkehr usw.) vorab per E-Mail oder per Post zur Verfügung stellen.
Sie erhalten im Erstgespräch eine fundierte rechtliche Bewertung zu Ihrem Fall, sowie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf und machen Ihnen Vorschläge, wie wir Ihr Ziel zusammen am besten erreichen können. Natürlich besprechen wir mit Ihnen auch die zu erwartenden Kosten.
Verhandeln.
Als ersten Schritt zur Durchsetzung Ihrer Rechte empfehlen wir in der Regel die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche. In einem Schreiben an die Gegenpartei machen wir Ihre Rechtsposition deutlich und versuchen dann im Verhandlungsweg Ihre Rechte so weit wie möglich durchzusetzen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass eine außergerichtliche Vereinbarung in der Regel schneller zum Erfolg führt und kostengünstiger ist. Besteht das Arbeitsverhältnis fort, wird durch die Verhandlungslösung das Verhältnis zur Gegenseite weniger belastet, als durch einen Arbeitsgerichtsprozess.
Prozess führen.
Was aber, wenn die Gegenseite nicht zu Verhandlungen bereit ist und auf ihrer Position beharrt? In diesem Fall bleibt zur Durchsetzung Ihrer Rechtsposition nur der Weg über die Erhebung einer Klage beim Arbeitsgericht.
Wir vertreten Sie bundesweit bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Vor einer Klageerhebung besprechen wir selbstverständlich mit Ihnen die Erfolgsaussichten, mögliche Risiken und klären Sie über die Kosten auf.
Unsere Mandanten beraten und vertreten wir auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Themen, wie zum Beispiel:
Abfindungshöhe Abgeltungsklausel Abmahnung Arbeitsagentur Aufhebungsvertrag Betriebsbedingte Kündigung Betriebsrat Betriebsrente Bonus Covid Dienstwagen Eigenverwaltung Eltern Elterngeld Elternzeit Fristlose Kündigung Fünftelregelung Geschäftsführer Insolvenz Insolvenzgeld Kinderbetreuung Krankengeld Krankheit Kurzarbeit Kündigung Kündigungsfrist Kündigungsschutzklage Massenentlassung Mobbing Mutterschutz Nachteile Rechtsschutzversicherung Resturlaub Ruhenszeit Schwangerschaft Schwerbehinderung Sperrzeit Sprinterklausel Transfergesellschaft Verdachtskündigung Vergleich Verhaltensbedingte Kündigung Vorteile Wettbewerbsverbot Überstunden
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