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Foto | Claus Pescha

ADVOLAW — Kanzlei für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Anwälte für Arbeitsrecht — ADVOLAW

Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihr rechtliches Problem mit Kompetenz, Erfahrung und Empathie für Sie löst?

ADVOLAW ist eine seit über 15 Jahren ausschließlich im Arbeitsrecht tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Starnberg. Wir beraten und vertreten bundesweit Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Persönlich. Individuell. Verbindlich.

Rechtsanwalt Georg Gradl ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Verhandlungsexperte nach dem Harvard®-Konzept. Er hat für unsere Mandanten hunderte Verhandlungen mit den bekanntesten deutschen und vielen internationalen Unternehmen geführt und erfolgreich abgeschlossen.

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Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag - Rechtsanwalt Georg Gradl, Starnberg, ADVOLAW
Foto: marvent on Shutterstock

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Aufhebungsvertrag

Abfindung

Abfindung - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Georg Gradl, Starnberg, ADVOLAW
Foto: BullRun on AdobeStock

Was ist eine Abfindung und wer hat Anspruch darauf?

Abfindung

Kündigungsschutz

Arbeitsvergütung - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Georg Gradl, Starnberg, ADVOLAW
Foto: Jacob Lund on Shutterstock

Wann ist ein Arbeitnehmer gegen Kündigung geschützt?

Kündigungsschutz

Arbeitsvergütung

Kündigungsschutz - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Georg Gradl, Starnberg, ADVOLAW
Foto: Porta on iStock

Welche Zahlungsansprüche bestehen im Arbeitsverhältnis?

Arbeitsvergütung

Warum Sie bei ADVOLAW richtig sind

Als Mandant von ADVOLAW erhalten Sie eine umfassende Aufklärung über Ihre Rechte. Sie erfahren schnell und verständlich, wie Ihre Chancen stehen und welche Kosten auf Sie zukommen können. Mit Ihnen zusammen erarbeiten wir eine optimale Strategie, wie Sie in kurzer Zeit und sicher zu Ihrem Recht kommen. Sollte die Erreichung Ihrer Ziele im Verhandlungsweg nicht möglich sein, setzen wir Ihre Rechte für Sie auch vor Gericht durch.

Unsere Kompetenzen liegen im Beraten, Verhandeln, Prozess führen.

Beraten.

Eine Erstberatung (kostenpflichtig) erfolgt in der Regel persönlich bei uns in der Kanzlei. Sehr gerne auch digital per Video-Call, am Telefon oder per E-Mail, wenn Sie uns die relevanten Unterlagen (Arbeitsvertrag, Schriftverkehr usw.) vorab per E-Mail oder per Post zur Verfügung stellen.

Sie erhalten im Erstgespräch eine fundierte rechtliche Bewertung zu Ihrem Fall, sowie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf und machen Ihnen Vorschläge, wie wir Ihr Ziel zusammen am besten erreichen können. Natürlich besprechen wir mit Ihnen auch die zu erwartenden Kosten.

Verhandeln.

Als ersten Schritt zur Durchsetzung Ihrer Rechte empfehlen wir in der Regel die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche. In einem Schreiben an die Gegenpartei machen wir Ihre Rechtsposition deutlich und versuchen dann im Verhandlungsweg Ihre Rechte so weit wie möglich durchzusetzen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass eine außergerichtliche Vereinbarung in der Regel schneller zum Erfolg führt und kostengünstiger ist. Besteht das Arbeitsverhältnis fort, wird durch die Verhandlungslösung das Verhältnis zur Gegenseite weniger belastet, als durch einen Arbeitsgerichtsprozess.

Prozess führen.

Was aber, wenn die Gegenseite nicht zu Verhandlungen bereit ist und auf ihrer Position beharrt? In diesem Fall bleibt zur Durchsetzung Ihrer Rechtsposition nur der Weg über die Erhebung einer Klage beim Arbeitsgericht.

Wir vertreten Sie bundesweit bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Vor einer Klageerhebung besprechen wir selbstverständlich mit Ihnen die Erfolgsaussichten, mögliche Risiken und klären Sie über die Kosten auf.

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