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Die Kündigung einer Mutter, die ihr krankes Kind mit zur Arbeit bringt, ist unwirksam.

Erkranken Kinder, kann deren Betreuung für berufstätige Eltern zum Problem werden. In einem Fall vor dem Arbeitsgericht Siegburg vom 04.09.2019, Az. 3 Ca 642/19 brachte eine Mutter ihre Kinder aufgrund einer Krankheit kurzerhand mit zur Arbeit. Nach der Entscheidung des Gerichts war sie dazu zwar nicht berechtigt; eine fristlose Kündigung war deshalb aber nicht gerechtfertigt.