Kündigungsschutz
Kündigungsschutz
Wann ist ein Arbeitnehmer gegen Kündigung geschützt?
Kündigungsschutz: Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis, da die wirtschaftliche Existenz und/oder das soziale Gefüge direkt oder indirekt mit dem Arbeitsplatz verknüpft sind. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft weiter.
Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist die ordentliche fristgerechte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber daher nur aus ganz bestimmten, im Gesetz festgelegten Gründen zulässig. Die Kündigung muss durch Gründe in der Person oder durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch betriebsbedingte Gründe bedingt und sozial gerechtfertigt sein. Liegt keiner dieser Gründe vor, ist die Kündigung unwirksam. Dies gilt freilich nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers schon länger als 6 Monate besteht und der Betrieb des Arbeitgebers regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Ansonsten kann die Kündigung nur auf Formfehler hin überprüft werden. Eine unrichtig berechnete Frist, eine falsche Unterschrift oder auch das Fehlen einer Vollmacht können ebenfalls zur Aufhebung der Kündigung durch das Arbeitsgericht führen. Dies geschieht jedoch nicht automatisch ohne Zutun des Arbeitnehmers.
Wichtig: Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen, müssen Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Weiterbeschäftigung oder Abfindung?
Bei einer unwirksamen Kündigung haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, entweder mit der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Ihre Weiterbeschäftigung zu erkämpfen oder eine angemessene Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes zu erhalten.
Wann zum Anwalt?
Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns aufnehmen. Eine erste Einschätzung, ob es Sinn Macht, gegen die Kündigung vorzugehen, ist meist schon beim telefonischen Erstkontakt möglich. Wenn Sie sich daran anschließend für ein Erstberatungsgespräch entscheiden, besprechen wir mit Ihnen zusammen zuerst Ihre Ziele und legen daran anschließend gemeinsam die beste Strategie fest, um diese zu erreichen.
Die schnellere und kostengünstigere Variante wird grundsätzlich immer der Weg sein, in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu einer Einigung zu kommen. Wenn die Gegenpartei aber nicht verhandlungsbereit ist oder eine faire Lösung ablehnt, setzen wir für Sie Ihre Ziele auch mit Hilfe des Arbeitsgerichtes im Klageweg durch.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sollten Sie zu einem ersten Beratungsgespräch mitbringen:
- Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben
- die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- vorhandener Schriftwechsel
- Versichertenkarte der Rechtsschutzversicherung
Wir beraten Sie.
Rechtsanwalt Georg Gradl ist Experte für Aufhebungsverträge und erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schreiben Sie uns gerne Ihre Fragen per E-Mail oder rufen Sie uns an.
Eine kompetente Erstberatung, die auch die Prüfung Ihrer Unterlagen beinhaltet, bieten wir Ihnen zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 250,00 € zzgl. USt. an.
Wenn Sie uns nach einer Erstberatung mit der Übernahme Ihres Falles beauftragen möchten, besprechen wir mit Ihnen vor der Mandatierung selbstverständlich die zu erwartenden weiteren Kosten und die Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder durch den Arbeitgeber.
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