Betriebsbedingte Kündigung leitender Angestellter
Betriebsbedingte Kündigungen treffen leitende Angestellte besonders hart: Nach § 14 Abs. 2 KSchG entfällt die Sozialauswahl vollständig. Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten spielen keine Rolle. Dennoch bestehen Verhandlungsspielräume für hohe Abfindungen. Entscheidend sind eine sorgfältige rechtliche Prüfung und professionelle Verhandlungsführung durch erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht.