Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Georg Gradl, Starnberg, ADVOLAW
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Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung

In einem Aufhebungsvertrag ist oft vereinbart, dass Sie zunächst weiterbezahlt werden, aber nicht arbeiten müssen. Man spricht von einer bezahlten Freistellung. Dabei ist Vorsicht geboten. Hier erfahren Sie vom Rechtsanwalt für Aufhebungsverträge, worauf Sie beim Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung achten müssen.   Inhalt 1. Was ist eine bezahlte Freistellung? 2. Sieht jeder Aufhebungsvertrag die bezahlte Freistellung …

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