Aufhebungsvertrag wegen Krankheit
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, kommt ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit in Betracht. Hier erfahren Sie vom Anwalt für Aufhebungsverträge, was Sie dazu wissen müssen.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, kommt ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit in Betracht. Hier erfahren Sie vom Anwalt für Aufhebungsverträge, was Sie dazu wissen müssen.
In einem Aufhebungsvertrag ist oft vereinbart, dass Sie zunächst weiterbezahlt werden, aber nicht arbeiten müssen. Man spricht von einer bezahlten Freistellung. Dabei ist Vorsicht geboten. Hier erfahren Sie vom Rechtsanwalt für Aufhebungsverträge, worauf Sie beim Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung achten müssen. Inhalt 1. Was ist eine bezahlte Freistellung? 2. Sieht jeder Aufhebungsvertrag die bezahlte Freistellung …
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