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Massenentlassungsanzeige: Kündigungen bei Air Berlin unwirksam

Will ein Arbeitgeber innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl von Mitarbeitern entlassen, muss er zuvor bei der Agentur für Arbeit Anzeige erstatten. Die Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin waren wegen Fehler bei dieser Massenentlassungsanzeige unwirksam. So hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 27.Februar 2020 entschieden.