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Aufhebungsvertrag in der Elternzeit

Für einen Aufhebungsvertrag während der Elternzeit kann es gute Gründe geben. Aus Sicht des Arbeitgebers bietet er eine rechtssichere Alternative zur Kündigung. Für Arbeitnehmer steht oft die Abfindung im Vordergrund. Dieser Beitrag erklärt die Folgen, die ein Aufhebungsvertrag während der Elternzeit haben kann.

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Verlängerung der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers

Viele Elternteile entscheiden sich zunächst dafür, nur zwei Jahre Elternzeit zu nehmen. Später entsteht dann häufig der Wunsch, auf insgesamt drei Jahre zu verlängern.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschied, dass eine solche nahtlose Verlängerung der Elternzeit auf drei Jahre auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist.