Ein Aufhebungsvertrag hat für Arbeitnehmer einige Vor- und Nachteile. Hier erklärt ein Anwalt für Aufhebungsverträge, welche Nachteile und Vorteile Sie kennen müssen.
Autor: Georg Gradl
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Starnberg
1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Sie Ihr Arbeitsverhältnis ohne Kündigung. Man spricht auch von einem Auflösungsvertrag.
Die Vereinbarung kommt nur zustande, wenn beide Parteien zustimmen. Das ist der wichtigste Unterschied zur Kündigung, die Arbeitgeber oder Arbeitnehmer allein aussprechen können.
Ein Aufhebungsvertrag ist jederzeit möglich – auch wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt.
Wenn der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag vorschlägt, bietet er meistens eine Abfindung an. Über die Höhe der Abfindung können Sie verhandeln.
2. Vorteile eines Aufhebungsvertrags
Ein Aufhebungsvertrag kann für Sie folgende Vorteile haben:
Abfindung
Sie haben gute Chancen, eine Abfindung im Aufhebungsvertrag zu erhalten.
Der Grund: Ihrem Arbeitgeber bleibt als Alternative nur die Kündigung. Diese ist für den Arbeitgeber riskant, weil die Arbeitsgerichte viele Kündigungen für unwirksam erklären.
Das Risiko umgeht der Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag. Wenn Sie unterschreiben, ist Ihr Arbeitsverhältnis nahezu sicher beendet. Für Ihre Zustimmung bietet der Arbeitgeber deshalb eine Abfindung an.
Zwar können Sie auch nach einer Kündigung eine Abfindung aushandeln. Dafür müssen Sie allerdings meistens klagen. Die Zahlung ist zu Beginn des Verfahrens auch nicht sicher. Mit einem Aufhebungsvertrag ersparen Sie sich den langwierigen und unsicheren Prozess.
Flexibles Ausstiegsdatum
Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten bei einem Aufhebungsvertrag nicht. Sie können das Unternehmen also jederzeit verlassen. Ob morgen oder in mehreren Monaten – alles ist möglich, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen.
Das ist dann besonders praktisch, wenn Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht haben und die Stelle schnell antreten möchten.
Vorsicht: Ihr Arbeitslosengeld kann sich reduzieren, wenn Sie die Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag nicht einhalten.
Kein Streit vor Gericht
Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Sie Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Das erspart Ihnen eine Auseinandersetzung vor Gericht.
Wenn der Arbeitgeber Ihnen hingegen kündigt, sind Sie in aller Regel zu einer Klage gezwungen. Nur so haben Sie Chancen auf eine attraktive Abfindung. Sie erwartet anschließend ein langer und teurer Prozess. Ihre Anwaltskosten müssen Sie selbst tragen – auch wenn Sie das Verfahren gewinnen. In vielen Fällen steht Ihnen aber Ihre Rechtsschutzversicherung zur Seite.
Arbeitszeugnis gestalten
Ein Aufhebungsvertrag kann sich positiv auf Ihr Arbeitszeugnis auswirken:
- Zum einen wird Ihr Arbeitgeber wertschätzen, dass sie gemeinsam eine einvernehmliche Lösung gefunden haben. Meist zeigt er sich dann bei Ihrem Arbeitszeugnis großzügig.
- Zum anderen können Sie sich auf einen konkreten Inhalt einigen. Die Vereinbarung kann eine bestimmte Note oder sogar den ganzen Text betreffen.
Keine fristlose Kündigung im Lebenslauf
Sie können mit einem Aufhebungsvertrag eine fristlose oder verhaltensbedingte Kündigung vermeiden.
Dies betrifft Fälle, in denen Ihnen ohnehin eine Kündigung wegen eines Fehlverhaltens droht. Ein Aufhebungsvertrag macht dann einen deutlich besseren Eindruck im Lebenslauf, weil neue Arbeitgeber nicht gleich erkennen, warum Ihr Arbeitsvertrag geendet ist.
Gerade eine fristlose Kündigung lässt sich kaum verheimlichen, weil Sie mitten im Monat entlassen wurden.
Sie benötigen eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall?
Ausführliche Informationen über die Kosten einer anwaltlichen Vertretung erhalten Sie hier:
3. Nachteile eines Aufhebungsvertrags
Ein Aufhebungsvertrag kann für Sie auch Nachteile haben. Wir raten daher, den Vertrag nicht ohne den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu unterschreiben.
Bedenken Sie diese Nachteile:
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Wenn der Arbeitgeber Sie kündigt, erhalten Sie meist sofort Arbeitslosengeld I.
Anders ist es nach einem Aufhebungsvertrag. Die Agentur für Arbeit verhängt hier in aller Regel eine Sperrzeit. Sie müssen dann meistens 12 Wochen auf das Arbeitslosengeld warten. Insgesamt verkürzt sich die Bezugsdauer.
Hier erfahren Sie, wie Sie die Sperrzeit nach einem Aufhebungsvertrag umgehen können.
Abfindung reduziert Arbeitslosengeld
Wenn Ihnen eine Sperrzeit erspart bleibt, droht ein weiteres Risiko beim Arbeitslosengeld:
Viele Aufhebungsverträge enthalten eine Abfindung. Unter Umständen wird diese mit Ihrem Arbeitslosengeld verrechnet.
Das droht Ihnen, wenn Sie sich im Aufhebungsvertrag auf ein kurzfristiges Ende Ihres Arbeitsverhältnisses einigen. Sie können zwar jedes Beendigungsdatum vereinbaren. Wenn Sie aber die Kündigungsfrist nicht einhalten, verrechnet die Arbeitsagentur Ihre Abfindung teilweise mit dem Arbeitslosengeld.
Das verzögert die Auszahlung des Arbeitslosengelds. Ab welchem Zeitpunkt Sie dann die Leistung erhalten, hängt unter anderem von der Kündigungsfrist, Ihrem Alter und Ihrer Betriebszugehörigkeit ab. Bis zu 60% Ihrer Abfindung können so verloren gehen.
Hier erfahren Sie, ob Sie die Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag einhalten sollten.
Kein Kündigungsschutz
Sie verzichten auf Ihren Kündigungsschutz, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Die Folge: Eine Kündigungsschutzklage ist nicht möglich und Ihr Aufhebungsvertrag lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Mit dem Aufhebungsvertrag ist Ihre Stelle also endgültig verloren – selbst wenn eine Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen war.
Keine Unterstützung durch den Betriebsrat
Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber stets den Betriebsrat anhören (sofern vorhanden).
Der Betriebsrat steht auf Ihrer Seite und unterstützt Sie daher gegen Ihren Arbeitgeber. Bei einem Aufhebungsvertrag muss der Arbeitgeber das Gremium hingegen nicht einbinden.
Ansprüche gehen verloren
Sie laufen Gefahr, unbemerkt eine sogenannte Abgeltungsklausel zu unterzeichnen.
Mit dieser verzichten Sie auf jegliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht im Aufhebungsvertrag genannt sind. Sie sollten nur unterschreiben, wenn Ihnen mit Sicherheit kein offener Lohn, Resturlaub oder ähnliches zusteht.
Wir beraten Sie.
Rechtsanwalt Georg Gradl ist Experte für Aufhebungsverträge und erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schreiben Sie uns gerne Ihre Fragen per E-Mail oder rufen Sie uns an.
Eine kompetente Erstberatung, die auch die Prüfung Ihrer Unterlagen beinhaltet, bieten wir Ihnen zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 250,00 € zzgl. USt. an.
Wenn Sie uns nach einer Erstberatung mit der Übernahme Ihres Falles beauftragen möchten, besprechen wir mit Ihnen vor der Mandatierung selbstverständlich die zu erwartenden weiteren Kosten und die Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder durch den Arbeitgeber.
Georg Gradl, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Autor dieses Beitrags
Dieser Beitrag basiert auf der langjährigen Erfahrung von Rechtsanwalt Georg Gradl. Er berät und vertritt bundesweit Arbeitnehmer bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit über 20 Jahren
- Experte für Aufhebungsverträge
- Zertifizierter Verhandlungsexperte nach dem Harvard-Konzept®
- Regelmäßige Fortbildungen im Arbeitsrecht
- Zufriedene Mandanten: Seit Jahren Top-Bewertungen bei Google
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