Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen und Erfolgsaussichten

12. Februar 2025
Ablauf Kündigungsschutzklage
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Eine fristlose Kündigung ohne erkennbaren Grund trifft die meisten Arbeitnehmer völlig unerwartet. Von einem Tag auf den anderen steht die berufliche Existenz auf dem Spiel. Besonders verunsichernd ist es, wenn das Kündigungsschreiben keine nachvollziehbare Begründung enthält. Die gute Nachricht: Eine fristlose Kündigung ohne triftigen Grund ist rechtlich meist nicht haltbar – besonders wenn Sie Kündigungsschutz genießen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht wissen wir, wie belastend diese Situation für Sie ist. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes prüfen.

Portrait Georg Gradl, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht - ADVOLAW Starnberg
Foto: Claus Pescha

Inhalt

1. Das Wichtigste im Überblick 
2. Sie haben eine Kündigung erhalten – was nun?
3. Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage Schritt für Schritt
4. Kosten und Finanzierung der Kündigungsschutzklage
5. Unsere Expertise für Ihren Erfolg
6. Fazit: Professionelle Unterstützung als Schlüssel zum Erfolg
7. Häufig gestellte Fragen
8. Weiterführende Themen

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden – schnelles Handeln ist daher entscheidend
  • In vielen Fällen erreichen wir eine außergerichtliche Einigung oder einen vorteilhaften Vergleich für unsere Mandanten
  • Mit fachkundiger anwaltlicher Beratung von Anfang an vermeiden Sie kostspielige Fehler und maximieren Ihre Erfolgschancen

Sie haben eine Kündigung erhalten – was nun?

Der Erhalt einer Kündigung ist für die meisten Menschen ein einschneidendes Erlebnis, das zunächst einen Schock auslöst. Plötzlich steht die berufliche Existenz auf dem Spiel, und viele drängende Fragen entstehen: War die Kündigung rechtmäßig? Welche Fristen müssen beachtet werden? Wie stehen die Chancen vor Gericht? In dieser emotional belastenden Situation ist es wichtig, kühlen Kopf zu bewahren und sich professionelle Unterstützung zu suchen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht setzten wir Ihren Kündigungsschutz rechtlich durch.

Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage Schritt für Schritt

1. Rechtliche Erstberatung und Prüfung der Erfolgsaussichten

Der erste und wichtigste Schritt nach Erhalt einer Kündigung ist die umfassende rechtliche Prüfung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht. In einem ausführlichen Erstgespräch analysieren wir die formale Wirksamkeit der Kündigung, prüfen die Einhaltung gesetzlicher Fristen und Formvorschriften sowie das mögliche Vorliegen von Sonderkündigungsschutz. Besonders wichtig ist dabei die Prüfung der sozialen Rechtfertigung.

2. Einreichung der Kündigungsschutzklage

Nach positiver Bewertung der Erfolgsaussichten muss die Kündigungsschutzklage innerhalb der gesetzlichen Dreiwochenfrist beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung und ist unbedingt einzuhalten, da eine verspätete Klage nur in absoluten Ausnahmefällen zugelassen wird. Unsere Kanzlei sorgt für eine fristgerechte und formal korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei Gericht.

3. Der Gütetermin als erste Verhandlungschance

Wenige Wochen nach Klageeinreichung findet der in Arbeitsrechtssachen obligatorische Gütetermin statt. Dieser bietet eine gute Möglichkeit für eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unsere Erfahrung zeigt, dass in dieser Phase häufig vorteilhafte Vergleiche erzielt werden können. Wir bereiten Sie optimal auf diese Verhandlung vor und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.

4. Vorbereitung auf den Kammertermin

Sollte im Gütetermin keine Einigung erzielt werden, folgt der Kammertermin als nächster Verfahrensschritt. Wir erstellen für Sie eine fundierte und angemessene Antwort auf die Klageerwiderung des Arbeitgebers. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten rechtlichen Aspekte und bereiten mögliche Beweismittel vor.

5. Die Hauptverhandlung vor dem Arbeitsgericht

Im Kammertermin wird der Fall vor einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, den sog. Schöffen, verhandelt. Auch hier besteht nochmals die Möglichkeit eines Vergleichs. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Beweisaufnahme und schließlich das Urteil. Unsere Fachanwälte vertreten Sie souverän und nutzen ihre langjährige Prozesserfahrung zu Ihrem Vorteil.

Sie benötigen eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall?

Ausführliche Informationen über die Kosten einer anwaltlichen Vertretung erhalten Sie hier:

Kosten und Finanzierung der Kündigungsschutzklage

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage sollten Sie nicht von der Wahrnehmung Ihrer Rechte abhalten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, trägt diese das anfallende Anwaltshonorar und eventuelle Gerichtskosten. Ansonsten bieten wir unseren Mandanten transparente Kostenmodelle an, mit der Möglichkeit, die Gebühren im Erfolgsfall auf den Arbeitgeber abzuwälzen.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Mit langjähriger Erfahrung und nachweisbaren Erfolgen verfügen wir über umfassende Kompetenz in Kündigungsschutzsachen. Unsere Fachanwälte haben bereits zahlreiche außergerichtliche Einigungen und Vergleiche für unsere Mandanten erzielt. Durch die kontinuierliche Beobachtung und Analyse der aktuellen Rechtsprechung sind wir stets auf dem neuesten Stand und können Ihre Chancen optimal einschätzen.

Fazit: Professionelle Unterstützung als Schlüssel zum Erfolg

Eine Kündigungsschutzklage ist ein komplexes rechtliches Verfahren, bei dem viele Faktoren berücksichtigt werden müssen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht und speziell bei Kündigungsschutzklagen stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir kennen die Tücken des Verfahrens und wissen, worauf es ankommt, um Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen.

Die hohe Erfolgsquote unserer Kanzlei bei außergerichtlichen Einigungen und gerichtlichen Entscheidungen spricht für sich. Durch unsere spezialisierte Expertise im Arbeitsrecht und die kontinuierliche Beobachtung der aktuellen Rechtsprechung können wir Ihre Chancen optimal einschätzen und die bestmögliche Strategie für Ihren Fall entwickeln.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Kündigungsschutzklage?

Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Diese Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist und muss unbedingt eingehalten werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam, auch wenn sie ursprünglich rechtswidrig war. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen lässt das Gericht eine nachträgliche Klageerhebung zu.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers dient hierfür als Berechnungsgrundlage. Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die diese Kosten übernimmt.

Brauche ich zwingend einen Anwalt für die Kündigungsschutzklage?

Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz zwar kein Anwaltszwang, jedoch ist eine Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht dringend zu empfehlen. Der Arbeitgeber wird in der Regel anwaltlich vertreten sein, und das Arbeitsrecht ist sehr komplex. Ein spezialisierter Anwalt kennt die Fallstricke und kann Ihre Interessen professionell vertreten.

Muss ich während der Kündigungsschutzklage weiter zur Arbeit gehen?

Dies hängt von den konkreten Umständen ab. Wenn die Kündigung mit sofortiger Freistellung erfolgte, müssen Sie Ihre Arbeitsleistung nicht mehr erbringen. Sie sollten sich aber beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Wurde keine Freistellung ausgesprochen, sind Sie grundsätzlich zur Weiterarbeit verpflichtet. Wir beraten Sie individuell zur besten Vorgehensweise in Ihrer Situation.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?

Ein Verfahren in der ersten Instanz dauert durchschnittlich 3-9 Monate. Der erste Gütetermin findet meist innerhalb von 2-3 Wochen nach Klageerhebung statt. Viele Verfahren enden bereits hier durch einen Vergleich. Kommt keine Einigung zustande, folgt nach etwa 4-6 Monaten der Kammertermin mit anschließendem Urteil.

Welche Erfolgsaussichten hat eine Kündigungsschutzklage?

Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Eine sorgfältige Prüfung der Erfolgsaussichten durch einen Fachanwalt ist vor Klageerhebung unerlässlich.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsschutzklage gewinne?

Bei erfolgreicher Klage wird die Kündigung für unwirksam erklärt. Das Arbeitsverhältnis besteht dann fort und Sie haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung sowie Nachzahlung des Gehalts für die Zeit des Verfahrens. Der Arbeitgeber muss zudem die Gerichtskosten tragen.

Kann ich während der Kündigungsschutzklage Arbeitslosengeld beziehen?

Ja, Sie können und sollten sich für die Dauer des Verfahrens arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Wichtig ist, dass Sie sich spätestens drei Monate vor Ende der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Was ist der Unterschied zwischen Gütetermin und Kammertermin?

Der Gütetermin ist die erste Verhandlung vor dem Arbeitsgericht und dient primär der gütlichen Einigung zwischen den Parteien. Hier versucht der Richter, einen Vergleich herbeizuführen. Der Kammertermin findet nur statt, wenn im Gütetermin keine Einigung erzielt wurde. Im Kammertermin wird der Fall dann ausführlich verhandelt, Beweise werden erhoben und es wird ein Urteil gefällt.

Wie hoch fällt eine eventuelle Abfindung aus?

Die Höhe einer Abfindung ist nicht gesetzlich festgelegt. Als Faustregel gilt häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt von vielen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand, Arbeitsmarktchancen und den Erfolgsaussichten der Klage. Unsere Fachanwälte verhandeln für Sie die bestmögliche Abfindung basierend auf Ihrer individuellen Situation.

Excerpt: Eine Kündigung stellt für Arbeitnehmer oft einen gravierenden Einschnitt dar und wirft viele rechtliche Fragen auf. Der Weg zur erfolgreichen Kündigungsschutzklage erfordert nicht nur die Einhaltung strenger Fristen, sondern auch fundierte juristische Expertise. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Verfahrensabschluss. Wir kennen die rechtlichen Herausforderungen und setzen uns mit langjähriger Erfahrung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.

Sie benötigen eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall?

Ausführliche Informationen über die Kosten einer anwaltlichen Vertretung erhalten Sie hier:

Portrait Georg Gradl, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht - ADVOLAW Starnberg
Foto: Claus Pescha

Georg Gradl, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Autor dieses Beitrags

Dieser Beitrag basiert auf der langjährigen Erfahrung von Rechtsanwalt Georg Gradl. Er berät und vertritt bundesweit Arbeitnehmer bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit über 20 Jahren
  • Experte für Aufhebungsverträge
  • Zertifizierter Verhandlungsexperte nach dem Harvard-Konzept®
  • Regelmäßige Fortbildungen im Arbeitsrecht
  • Zufriedene Mandanten: Seit Jahren Top-Bewertungen bei Google
Georg Gradl Signatur
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