Die Situation ist für viele Arbeitnehmer belastend: Nach einer Kündigung – selbst wenn sie unter Beachtung des Kündigungsschutzes erfolgte – verweigert der Arbeitgeber die Zahlung des vereinbarten Bonus – oft mit dem Argument, dass das Arbeitsverhältnis ja bereits beendet sei. Besonders bitter ist dies, wenn Sie das ganze Jahr über zum Unternehmenserfolg beigetragen und Ihre Ziele erreicht haben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.

Autor: Georg Gradl
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Starnberg
Inhalt
1. Das Wichtigste im Überblick
2. Grundsätzliches zum Bonusanspruch nach Kündigung
3. Sonderfall: Bonusansprüche bei Freistellung
4. Die Berechnung des anteiligen Bonus
5. Rechtliche Fallstricke bei Bonusvereinbarungen
6. Die Bedeutung der Zielvereinbarung
7. Strategien zur Durchsetzung Ihres Bonusanspruchs
8. Besonderheiten bei verschiedenen Bonusarten
9. Fristen und Verjährung beachten
10. Handlungsempfehlungen für Betroffene
11. Vorteile einer anwaltlichen Vertretung
12. So unterstützen wir Sie
13. Häufig gestellte Fragen
14. Weiterführende Themen
Das Wichtigste im Überblick
- Nach einer Kündigung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Bonus für bereits erbrachte Leistungen
- Stichtagsklauseln, die den Bonus vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängig machen, sind meist unwirksam
- Die Art der Beendigung (Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung) hat keinen Einfluss auf Ihren Bonusanspruch
Grundsätzliches zum Bonusanspruch nach Kündigung
Der rechtliche Ausgangspunkt ist eindeutig: Wurde eine Bonuszahlung für bestimmte Leistungen oder Ziele vereinbart und haben Sie diese ganz oder teilweise erreicht, steht Ihnen auch nach einer Kündigung ein entsprechender Bonus zu. Dies gilt selbst dann, wenn der ursprünglich vereinbarte Bonuszeitraum durch die Kündigung vorzeitig endet. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine anteilige Zahlung, die sich nach dem Prinzip der zeitanteiligen Berechnung (pro rata temporis) richtet.
Sonderfall: Bonusansprüche bei Freistellung
Eine besondere Konstellation ergibt sich, wenn Sie nach der Kündigung freigestellt werden. In der Praxis ist dies ein häufiges Szenario: Mit Ausspruch der Kündigung entbindet der Arbeitgeber Sie von der Pflicht zur Arbeitsleistung. Dadurch entsteht eine rechtlich bedeutsame Situation für Ihren Bonusanspruch. Da Sie durch die Freistellung objektiv keine Möglichkeit mehr haben, vereinbarte Ziele zu erreichen, wandelt sich Ihr vertraglicher Anspruch auf die Bonuszahlung in einen Schadensersatzanspruch.
Die Rechtsprechung hat diese Konstellation zugunsten der Arbeitnehmer klargestellt: Bei leistungsbezogenen Zielen kann der Schadensersatzanspruch sogar 100% des vereinbarten Bonus umfassen. Die Begründung liegt darin, dass der Arbeitgeber durch die einseitige Freistellung die Zielerreichung unmöglich macht. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer jüngeren Entscheidung (BAG-Urteil vom 29.2.2024, Az. 8 AZR 359/22) bestätigt, dass die Nichtbeschäftigung eine Pflichtverletzung darstellt, die grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch begründen kann. In dem konkreten Fall scheiterte der Anspruch lediglich an der unzureichenden Darlegung des entstandenen Schadens durch den Kläger – dem Grunde nach wurde ein solcher Anspruch jedoch ausdrücklich anerkannt.
Die Berechnung des anteiligen Bonus
Ein zentraler Aspekt bei Bonusstreitigkeiten ist die Frage der korrekten Berechnung. Die Höhe des anteiligen Bonus orientiert sich am Grad der Zielerreichung zum Zeitpunkt der Kündigung. Dabei wird eine Prognose erstellt: Hätten Sie bei gleichbleibender Leistung die vereinbarten Ziele bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende des Bonuszeitraums erreicht?
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Als Vertriebsmitarbeiter wurde Ihnen ein Jahresbonus bei Erreichen bestimmter Umsatzziele zugesagt. Zum Zeitpunkt der Kündigung nach acht Monaten haben Sie bereits 70% des Jahresziels erreicht. Bei dieser positiven Entwicklung spricht vieles dafür, dass Sie das Gesamtziel erreicht hätten – entsprechend steht Ihnen ein anteiliger Bonus für die geleisteten acht Monate zu..
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Rechtliche Fallstricke bei Bonusvereinbarungen
Arbeitgeber versuchen häufig, Bonuszahlungen durch verschiedene vertragliche Regelungen einzuschränken. Besonders verbreitet sind dabei Stichtagsklauseln. Diese machen die Bonuszahlung davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch besteht.
Die gute Nachricht: Solche Klauseln sind nach der aktuellen Rechtsprechung in den meisten Fällen unwirksam – insbesondere dann, wenn der Bonus auch als Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistungen gedacht ist. Dies ist bei leistungsbezogenen Boni regelmäßig der Fall.
Die Bedeutung der Zielvereinbarung
Eine sorgfältige Analyse der Zielvereinbarung ist entscheidend für die Durchsetzung von Bonusansprüchen. Dabei kommt es auf verschiedene Aspekte an:
- Die konkrete Formulierung der Ziele
- Den vereinbarten Bewertungszeitraum
- Die Messbarkeit der Zielerreichung
- Eventuell vorhandene Nebenvereinbarungen
Strategien zur Durchsetzung Ihres Bonusanspruchs
Die Durchsetzung von Bonusansprüchen erfordert ein strategisches Vorgehen. Im ersten Schritt ist eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Leistungen und der erreichten Ziele wichtig. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie:
- Die schriftliche Bonusvereinbarung
- Zielvereinbarungen und Zielerreichungsberichte
- E-Mails oder andere Kommunikation über Ihre Leistungen
- Verkaufszahlen, Projektberichte oder ähnliche Leistungsnachweise
Mit dieser Dokumentation können wir in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber treten. Häufig lässt sich bereits auf diesem Weg eine einvernehmliche Lösung erzielen. Sollte dies nicht gelingen, prüfen wir die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Besonderheiten bei verschiedenen Bonusarten
Nicht jeder Bonus ist gleich. Die rechtliche Bewertung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab:
Leistungsbonus: Basiert der Bonus auf Ihrer individuellen Leistung, etwa Verkaufszahlen oder Projektzielen, ist ein anteiliger Anspruch besonders gut durchsetzbar.
Unternehmenserfolgsprämie: Knüpft der Bonus ausschließlich an den Unternehmenserfolg an, kann die rechtliche Situation komplexer sein. Hier kommt es auf die genaue vertragliche Gestaltung an.
Treueprämie: Bei reinen Treueprämien können Stichtagsregelungen ausnahmsweise wirksam sein. Allerdings sind echte Treueprämien selten – meist liegt eine Mischform vor.
Fristen und Verjährung beachten
Für die Geltendmachung von Bonusansprüchen gelten wichtige Fristen. Häufig enthalten Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen Ausschlussfristen von wenigen Monaten. Auch die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren ist zu beachten.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
Wenn Ihnen der Bonus nach einer Kündigung verweigert wird, sollten Sie zügig handeln:
- Sichern Sie alle relevanten Unterlagen
- Dokumentieren Sie Ihre Leistungen
- Machen Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend
- Holen Sie sich frühzeitig rechtliche Unterstützung
Vorteile einer anwaltlichen Vertretung
Die Durchsetzung von Bonusansprüchen erfordert arbeitsrechtliche Expertise und Verhandlungsgeschick. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir die rechtlichen Fallstricke und wissen, wie man Bonusstreitigkeiten erfolgreich löst. Wir unterstützen Sie dabei:
- Ihre vertragliche Situation zu analysieren
- Die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen
- Eine passende Strategie zu entwickeln
- Ihre Interessen durchzusetzen
So unterstützen wir Sie
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen wir uns engagiert für die Durchsetzung Ihrer Bonusansprüche ein. In einem ersten Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung
Häufig gestellte Fragen
Die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle für den Bonusanspruch. Auch bei einer Eigenkündigung haben Sie Anspruch auf einen anteiligen Bonus.
Bei einer unwirksamen Kündigung bleibt Ihr Bonusanspruch in voller Höhe bestehen, da das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht.
Eine einseitige Streichung des Bonus ist nicht ohne Weiteres möglich, wenn die Bonuszahlung vertraglich vereinbart wurde.
Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Ausschlussfristen – typisch sind Fristen von 2-3 Monaten nach Fälligkeit.
Während der Kündigungsfrist haben Sie grundsätzlich die gleichen Ansprüche wie zuvor.
Häufig lassen sich Bonusstreitigkeiten auch außergerichtlich lösen – ein Prozess ist der letzte Schritt.
Die Berechnung erfolgt nach dem Prinzip der zeitanteiligen Verteilung unter Berücksichtigung des Grads der Zielerreichung.
Variable Vergütungsbestandteile sind wie normaler Arbeitslohn zu behandeln und können nicht einfach gestrichen werden.
Eine Rückforderung bereits gezahlter Boni ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Krankheitszeiten wirken sich grundsätzlich nicht negativ auf den Bonusanspruch aus.
Excerpt: Die Verweigerung eines Bonus nach Kündigung stellt viele Arbeitnehmer vor existenzielle Fragen. Oft geht es um erhebliche Summen, die als Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zustehen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, entwickeln eine passende Strategie und setzen uns für Ihre Interessen ein – außergerichtlich oder, wenn nötig, vor Gericht.
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Weiterführende Themen

Georg Gradl, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Autor dieses Beitrags
Dieser Beitrag basiert auf der langjährigen Erfahrung von Rechtsanwalt Georg Gradl. Er berät und vertritt bundesweit Arbeitnehmer bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit über 20 Jahren
- Experte für Aufhebungsverträge
- Zertifizierter Verhandlungsexperte nach dem Harvard-Konzept®
- Regelmäßige Fortbildungen im Arbeitsrecht
- Zufriedene Mandanten: Seit Jahren Top-Bewertungen bei Google
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