Fristlose Kündigung ohne Grund – Was tun bei überraschender Kündigung?

15. Januar 2025
Fristlose Kündigung ohne Grund
Foto: Drazen Zigic on FreePik

Wenn die fristlose Kündigung Sie kalt erwischt

Eine fristlose Kündigung ohne erkennbaren Grund trifft die meisten Arbeitnehmer völlig unerwartet. Von einem Tag auf den anderen steht die berufliche Existenz auf dem Spiel. Besonders verunsichernd ist es, wenn das Kündigungsschreiben keine nachvollziehbare Begründung enthält. Die gute Nachricht: Eine fristlose Kündigung ohne triftigen Grund ist rechtlich meist nicht haltbar – besonders wenn Sie Kündigungsschutz genießen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht wissen wir, wie belastend diese Situation für Sie ist. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes prüfen.

Portrait Georg Gradl, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht - ADVOLAW Starnberg
Foto: Claus Pescha

Inhalt

1. Das Wichtigste im Überblick 
2. Die rechtliche Situation bei fristloser Kündigung
3. Ihre Handlungsoptionen nach einer fristlosen Kündigung
4. Unsere Expertise für Ihren Fall
5. Häufig gestellte Fragen
6. Weiterführende Themen

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine fristlose Kündigung muss immer einen wichtigen Grund haben – auch wenn dieser nicht direkt im Kündigungsschreiben genannt wird
  • Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen
  • Mit anwaltlicher Unterstützung können in den meisten Fällen erfolgreiche Lösungen erzielt werden

Die rechtliche Situation bei fristloser Kündigung

Nach § 626 I BGB muss jede fristlose Kündigung einen „wichtigen Grund“ haben, auch wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, diesen direkt im Kündigungsschreiben zu nennen. Die Fortführung des Arbeitsverhältnisses muss für den Arbeitgeber bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist unzumutbar sein. Diese Hürde ist sehr hoch. Als Ihr Rechtsbeistand prüfen wir sorgfältig, ob ein solch schwerwiegender Grund tatsächlich vorliegt.

Die Erfahrung zeigt: Viele Arbeitgeber unterschätzen die rechtlichen Anforderungen an eine fristlose Kündigung. Sie müssen auf Ihr Verlangen die Kündigungsgründe unverzüglich schriftlich mitteilen. Geschieht dies nicht oder sind die genannten Gründe nicht stichhaltig, stehen Ihre Chancen vor Gericht ausgezeichnet.

Sie benötigen eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall?

Ausführliche Informationen über die Kosten einer anwaltlichen Vertretung erhalten Sie hier:

Ihre Handlungsoptionen nach einer fristlosen Kündigung

Entscheidend ist schnelles und überlegtes Handeln. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. In dieser Zeit sollten Sie:

  • sofort die Kündigungsgründe schriftlich vom Arbeitgeber einfordern
  • Ihre Arbeitsleistung ausdrücklich anbieten und weiter zur Verfügung stellen
  • alle relevanten Dokumente und Beweise sichern
  • sich rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht holen

Der Arbeitgeber muss während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens bei angebotener Arbeitsleistung das Gehalt weiterzahlen. Parallel können und sollten Sie sich bereits nach einer neuen Stelle umsehen. Ein eventuell erzieltes Einkommen wird zwar auf den Annahmeverzugslohn angerechnet, sichert aber Ihre berufliche Zukunft.

Unsere Expertise für Ihren Fall

Als etablierte Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über umfassende Erfahrung im Kündigungsschutzrecht und kennen die entscheidenden Strategien für erfolgreiche Verhandlungen. Durch unsere langjährige Spezialisierung konnten wir bereits vielen Mandanten in vergleichbaren Situationen helfen und positive Ergebnisse erzielen.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme, bei der wir kostenfrei für Sie prüfen, ob die Einschaltung eines Anwalts Sinn macht, sind wir zeitnah für Sie da. In einem Erstgespräch, das wir entweder persönlich mit Ihnen in unserer Kanzlei, per Telefon oder per Video-Call führen, analysieren wir Ihre individuelle Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie. Bei Mandatserteilung beginnen wir umgehend mit der Fristwahrung und der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen wirksam?

Eine fristlose Kündigung kann formal auch ohne direkte Begründung wirksam sein. Der Arbeitgeber muss jedoch einen wichtigen Grund haben und diesen auf Nachfrage unverzüglich schriftlich mitteilen.

Darf der Arbeitgeber mir einfach ohne Vorwarnung fristlos kündigen?

Bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten ist eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung möglich. Bei weniger gravierenden Vorfällen muss der Arbeitgeber jedoch in der Regel zunächst abmahnen.

Welche Gründe rechtfertigen eine fristlose Kündigung?

Nur besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen wie Diebstahl, Betrug, beharrliche Arbeitsverweigerung oder gravierende Beleidigungen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Anforderungen sind sehr hoch.

Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen?

Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten.

Bekomme ich während der Kündigungsschutzklage Gehalt?

Wenn Sie Ihre Arbeitsleistung ausdrücklich anbieten, muss der Arbeitgeber während des Prozesses das Gehalt weiterzahlen (Annahmeverzugslohn).

Kann ich während der Kündigungsschutzklage einen neuen Job annehmen?

Ja, Sie können und sollten sich neu bewerben. Ein eventuell erzieltes Einkommen wird aber auf den Annahmeverzugslohn angerechnet.

Was passiert mit meinem Arbeitszeugnis?

Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wir setzen durch, dass sich die Kündigung nicht negativ im Zeugnis niederschlägt.

Bekomme ich Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung?

Grundsätzlich ja, es kann aber zu einer Sperrzeit kommen, wenn Sie die Kündigung verschuldet haben. Deshalb ist die schnelle juristische Prüfung wichtig.

Was passiert mit meinem Resturlaub?

Nicht genommener Urlaub muss vom Arbeitgeber finanziell abgegolten werden. Die Urlaubsabgeltung wird auf Basis Ihres regulären Gehalts berechnet. Vorsicht: wenn Sie sich arbeitslos melden, wird die Urlaubsabgeltung auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Darf der Arbeitgeber in der Probezeit fristlos kündigen?

Auch in der Probezeit ist für eine fristlose Kündigung ein wichtiger Grund erforderlich. Der Arbeitgeber kann jedoch mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen.

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Portrait Georg Gradl, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht - ADVOLAW Starnberg
Foto: Claus Pescha

Georg Gradl, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Autor dieses Beitrags

Dieser Beitrag basiert auf der langjährigen Erfahrung von Rechtsanwalt Georg Gradl. Er berät und vertritt bundesweit Arbeitnehmer bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit über 20 Jahren
  • Experte für Aufhebungsverträge
  • Zertifizierter Verhandlungsexperte nach dem Harvard-Konzept®
  • Regelmäßige Fortbildungen im Arbeitsrecht
  • Zufriedene Mandanten: Seit Jahren Top-Bewertungen bei Google
Georg Gradl Signatur
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