Geschäftsmann liest konzentriert - Verdachtskündigung - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Georg Gradl, Starnberg, ADVOLAW
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Verdachtskündigung: Voraussetzungen und häufige Fehlerquellen

Will der Arbeitgeber wegen Verfehlungen seines Mitarbeiters kündigen, muss er den Vorwurf grundsätzlich beweisen können. Bei einer Verdachtskündigung genügt hingegen der konkrete Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung. Das LAG Düsseldorf hatte über eine solche Verdachtskündigung zu entscheiden.

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