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Unerlaubte private Nutzung eines Dienstwagens: Kündigung nur nach vorheriger Abmahnung
Nutzt ein Arbeitnehmer über mehrere Monate einen Dienstwagen unerlaubt für private Fahrten, kann ihm gekündigt werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor wegen dieses Verhaltens abgemahnt hat. So hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.