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Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Verletzung des Gebots fairen Verhandelns
Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags hat der Arbeitgeber das Gebot fairen Verhandelns zu beachten. Verletzt er es, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird. Das Gebot ist zum Beispiel missachtet, wenn der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Schwäche des Arbeitnehmers bei der Verhandlung ausnutzt.