Aufhebungsvertrag und Rechtsschutzversicherung

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Die Rechtsschutzversicherung soll Sie vor den Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung schützen. Gerade wenn es um Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber geht, ist guter anwaltlicher Rat wichtig. Aber zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn Sie außerhalb des Gerichts über einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag verhandeln wollen? Diese und andere Fragen beantworten wir im folgenden Beitrag.

Inhalt

  1. Zahlt die Rechtsschutzversicherung für Beratung beim Aufhebungsvertrag?
    a. Arbeitgeber droht mit Kündigung
    b. Einvernehmlicher Aufhebungsvertrag
    c. Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung? 
  2. Wie können Arbeitnehmer sichergehen, dass die Versicherung zahlt?
  3. Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Abwicklungsvertrag?
  4. Vorlage einer Deckungsanfrage für Beratung zum Aufhebungsvertrag
  5. Fazit

1. Zahlt die Rechtsschutzversicherung für Beratung beim Aufhebungsvertrag?

In welchen Fällen eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Anwalts für Aufhebungsverträge übernimmt, hängt von den Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag ab. Die meisten Versicherer bieten eine Auswahl von Modulen an, wie zum Beispiel: Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, etc. Wenn Sie auch für Streitfälle mit Ihrem Arbeitgeber abgesichert sein wollen, müssen Sie bei Vertragsschluss das entsprechende Modul auswählen.

Aber selbst wenn Sie das Modul „Berufsrechtsschutz“ gebucht haben, sind nicht immer alle Kosten in diesem Bereich abgedeckt. Denn die Rechtsschutzversicherung soll Sie in erster Linie vor Rechtsstreitigkeiten schützen. Sie übernimmt daher nicht die Kosten sog. vorbeugender Rechtsberatung, wozu z.B. Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber zählen. Es kommt deshalb darauf an, ob ein sogenannter Rechtsschutzversicherungsfall vorliegt. Ein solcher Versicherungsfall entsteht vor allem dann, wenn eine der Vertragsparteien, also entweder Sie oder Ihr Arbeitgeber, gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen haben oder ein solcher Verstoß behauptet wird. In den folgenden Fallkonstellationen zeigen wir Ihnen, ob und in welchem Umfang die Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihres Rechtsanwalts übernehmen muss.

a. Arbeitgeber droht mit Kündigung 

Oft ist es so, dass der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag gleichzeitig mit einer Kündigung vorlegt. Er droht dann, die Kündigung wirksam werden zu lassen, wenn Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.

Eine rechtswidrige Kündigung ist eine Pflichtverletzung. Deshalb liegt hier in der Regel ein Versicherungsfall vor – und zwar auch für die Beratung zum Aufhebungsvertag. Entscheidend ist nicht, ob die Kündigung tatsächlich rechtswidrig ist. Genau diese Frage ist ja Grundlage der Streitigkeiten. Es genügt, wenn Sie die Rechtswidrigkeit der Kündigung behaupten. Deshalb ist im Ergebnis auch nicht entscheidend, aus welchem Grund Ihnen der Arbeitgeber kündigen will und ob dieser Grund für eine Kündigung ausreicht.

Beispiel: Arbeitgeber X wirft seinem Mitarbeiter A wiederholtes Zuspätkommen vor. X bietet an, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Er droht mit einer Kündigung für den Fall, dass A nicht unterschreibt. A streitet die Vorwürfe ab und hält die Kündigung deshalb für rechtswidrig. Er möchte aber mit anwaltlicher Unterstützung über den Aufhebungsvertrag verhandeln. Hier kommt es nicht darauf an, ob die Kündigung rechtmäßig wäre. Es genügt, wenn A die Rechtmäßigkeit bestreitet. Die Versicherung wird die Beratungskosten voraussichtlich übernehmen.

b. Einvernehmlicher Aufhebungsvertrag

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einvernehmlich den Arbeitsvertrag aufheben wollen, verstößt niemand gegen Rechtspflichten und ein Versicherungsfall scheidet aus. Beratungskosten müssten Sie hier selbst tragen. 

Achtung: Auch wenn kein Konflikt mit dem Arbeitgeber besteht, sollte der Aufhebungsvertrag von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden. Andernfalls bestehen Risiken hinsichtlich des Resturlaubs, des Arbeitszeugnisses und des Arbeitslosengeldes nach dem Aufhebungsvertrag. Ohne Unterstützung werden Sie auch keine sonderlich hohe Abfindung im Aufhebungsvertrag verhandeln erzielen.

c. Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Liegt ein Versicherungsfall vor, stellt sich die Frage, welche Kosten die Versicherung übernimmt. Nach der Rechtsprechung sind Rechtsschutzversicherer verpflichtet, die Beratungskosten für den Aufhebungsvertrag weitestgehend zu übernehmen. Das gilt auch, wenn Ihr Anwalt für Sie über unstreitige Punkte verhandelt. Viele Aufhebungsverträge enthalten zum Beispiel Regelungen über ein Arbeitszeugnis oder eine Freistellung für die Zeit nach dem Aufhebungsvertrag. Auch wenn diese Punkte nicht streitig sind, stehen sie doch in einer Verbindung zur angedrohten Kündigung und wären in einem Kündigungsschutzprozess ebenfalls mitverhandelt worden. So geht das OLG Saarbrücken richtigerweise davon aus, dass sämtliche Kosten der anwaltlichen Beratung zu übernehmen sind (5 U 719/05-107). Das LG Bremen ist etwas zurückhaltender: 

Beispiel (nach LG Bremen, Urteil v. 30.01.2014, Az. 6 S 148/13): Arbeitgeber C droht seinem Mitarbeiter M mit einer Kündigung und bietet als Alternative einen Aufhebungsvertrag an. Der Vertrag umfasst die folgenden Punkte: Bezahlte Freistellung, Bonusauszahlung, Arbeitszeugnis und „Outplacement-Paket“. Das „Outplacement-Paket“ beinhaltet verschiedene Dienstleistungen (Coaching, Beratung, Unterstützung bei Bewerbungen), die M bei der Suche einer neuen Stelle helfen sollen. Laut der Vereinbarung erhält M eine um 20.000 € höhere Abfindung, wenn er auf das Paket verzichtet. 

Das Gericht verpflichtete die Versicherung in diesem Fall zur Übernahme fast aller Beratungskosten. Ausgeschlossen war allein die Beratung zum „Outplacement-Paket“ sowie ein Teil der Gebühr („Geschäftsgebühr“), die für unstreitige Inhalte angefallen war. Auf alle anderen Punkte hat M einen Anspruch gehabt. 

Die Anwaltskosten setzen sich bei einem Aufhebungsvertrag grundsätzlich aus einer Geschäfts- und einer Einigungsgebühr zusammen. Die genaue Berechnung ist kompliziert. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie – mit Hilfe Ihres Anwalts – die Kosten detailliert und präzise gegenüber der Versicherung darlegen. Nur so erreichen Sie am Ende die optimale Kostenübernahme.

Sie benötigen eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall?

Ausführliche Informationen über die Kosten einer anwaltlichen Vertretung erhalten Sie hier:

2. Wie können Arbeitnehmer sichergehen, dass die Versicherung zahlt?

Der erste Schritt in der Rechtsberatung durch einen Anwalt ist es immer, von der Versicherung eine sogenannte Deckungszusage zu erhalten. Damit garantiert der Versicherer, die Kosten der Rechtstreitigkeiten zu übernehmen. Damit die Versicherung die Kosten dann auch tatsächlich bezahlt, müssen zudem die entstandenen Kosten belegt werden. Im Ergebnis sind also die folgenden Schritte entscheidend:

  • Der Rechtsschutzversicherung muss detailliert erklärt werden, warum ein Versicherungsfall vorliegt. Hier ist eine taktische Darlegung durch Ihren Anwalt wichtig, um eine Deckungszusage zu erreichen. 
  • Die Kosten müssen richtig und präzise dokumentiert und dargelegt werden. Auch hier hilft es, einen erfahrenen Anwalt für Aufhebungsverträge an Ihrer Seite zu haben.

Es ist außerdem wichtig, dass Sie möglichst alle Dokumente im Zusammenhang mit der Rechtsstreitigkeit aufbewahren. In vielen Fällen wird die Rechtsschutzversicherung Belege verlangen und in einem etwaigen Gerichtsprozess über die Kostenübernahme müssen Sie die Umstände des Versicherungsfalls beweisen können. Besonders wichtig ist, dass Sie eine schriftliche Androhung der Kündigung durch den Arbeitgeber vorweisen können. Denn diese Androhung ist entscheidend in der Begründung für den Versicherungsfall. Es bietet sich an, diese Drohung auch im Aufhebungsvertrag festzuhalten. 

3. Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Abwicklungsvertrag?

Der Abwicklungsvertrag regelt inhaltlich weitestgehend dasselbe wie ein Aufhebungsvertrag. Zum Beispiel wird vereinbart, ob Sie freigestellt werden, wie hoch Ihre Abfindung ist, oder wie Ihr Arbeitszeugnis aussehen soll. Der einzige Unterschied ist, dass der Abwicklungsvertrag nach einer schon erklärten Kündigung abgeschlossen wird.

Bei Verhandlungen über einen Abwicklungsvertrag liegt daher grundsätzlich ein Rechtsschutzversicherungsfall vor, wenn der Abwicklungsvertrag nach dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgebers geschlossen wird. Haben Sie das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und möchten die noch offenen Punkte mit Ihrem Arbeitgeber in einem Abwicklungsvertrag regeln, besteht kein Versicherungsschutz, da eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers in der Regel keinen Versicherungsfall auslöst.

4. Vorlage einer Deckungsanfrage für Beratung zum Aufhebungsvertrag

Es ist sinnvoll, die Rechtsschutzversicherung frühzeitig um eine Deckungszusage zu bitten. Damit bestätigt das Unternehmen, dass es für die Kosten des Anwalts aufkommt. 

Wir haben ein Muster für eine solche Deckungsanfrage erstellt. Diese können Sie gerne kostenfrei nutzen und finden Sie im Download-Bereich unser Webseite . Beachten Sie bitte, dass die Formulierungen an den Einzelfall angepasst werden müssen. 

5. Fazit

  • Welche Bereiche die Rechtsschutzversicherung abdeckt, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. 
  • Eine Kündigung löst einen Versicherungsfall aus, wenn Sie als Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestreiten. Ob die Kündigung tatsächlich rechtswidrig ist, ist hier nicht entscheidend.
  • Die Versicherung muss die Kosten im Zusammenhang mit diesem Versicherungsfall übernehmen, insbesondere die Beratungskosten für Aufhebungs- und Abwicklungsverträge.
  • Auch die Beratungskosten bzgl. unstreitiger Punkte (Arbeitszeugnis, Freistellung, etc.) sind abgedeckt, solange sie noch im engeren Zusammenhang mit der Kündigung stehen. Einzig ein Teil der Geschäftsgebühr kann theoretisch bei Ihnen verbleiben. 
  • Ihr Anwalt kann für Sie eine umfassende Kostenübernahme erreichen, indem er den Sachverhalt und die entstandenen Kosten gegenüber der Versicherung präzise und taktisch klug darlegt.
  • Sie sollten eine schriftliche Kündigungsandrohung durch den Arbeitgeber immer aufbewahren und der Versicherung bei Bedarf vorlegen.

Wir beraten Sie.

Rechtsanwalt Georg Gradl ist Experte für Aufhebungsverträge und erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schreiben Sie uns gerne Ihre Fragen per E-Mail oder rufen Sie uns an.

Eine kompetente Erstberatung, die auch die Prüfung Ihrer Unterlagen beinhaltet, bieten wir Ihnen zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 250,00 € zzgl. USt. an.

Wenn Sie uns nach einer Erstberatung mit der Übernahme Ihres Falles beauftragen möchten, besprechen wir mit Ihnen vor der Mandatierung selbstverständlich die zu erwartenden weiteren Kosten und die Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder durch den Arbeitgeber.

Portrait Georg Gradl, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht - ADVOLAW Starnberg

Georg Gradl, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Autor dieses Beitrags

Dieser Beitrag basiert auf der langjährigen Erfahrung von Rechtsanwalt Georg Gradl. Er berät und vertritt bundesweit Arbeitnehmer bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit über 20 Jahren
  • Experte für Aufhebungsverträge
  • Zertifizierter Verhandlungsexperte nach dem Harvard-Konzept®
  • Regelmäßige Fortbildungen im Arbeitsrecht
  • Zufriedene Mandanten: Seit Jahren Top-Bewertungen bei Google
Georg Gradl Signatur
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Andre Schönekäs
Andre Schönekäs
2023-07-31
Sehr professionell, hoch qualifiziert, absolut verlässlich, immer erreichbar, ruhig und kontrolliert. Besser kann ich mir die Zusammenarbeit mit einem Anwalt nicht vorstellen. Leider gibt es nur 5 Sterne ;-) ....
Christian Fritzenwenger
Christian Fritzenwenger
2023-05-14
Perfekte Beratung!!! Ob Zeit für meinen Fall, kurzfristige Fragen oder ausführliche Beratung und Vertretung, besser kann man es nicht machen. Auch die Vorfeld zur Verfügung gestellten Infos , die informativ und übersichtlich auf der Home Page ersichtlich sind helfen extrem . Ich kann Herrn Gradl vollumfänglichst empfehlen. Ich kann mir nicht vorstellen dass man das Thema Aufhebungsvertrag besser behandeln könnte als es Herr Gradl gemacht hat.
Peter Goltz
Peter Goltz
2023-05-09
Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte mir einen Aufhebungsvertrag angeboten mit dessen Inhalt ich jedoch nicht zufrieden war. Da ich mich mit den Dingen eines solchen Aufhebungsvertrag nicht auskenne, habe ich mir professionelle Hilfe geholt. Auf Empfehlung eines guten Bekannten habe ich mich darauf hin telefonisch bei der Kanzlei ADVOLAW gemeldet und konnte auch gleich mit Herrn Gradl meinen Fall besprechen. Da mein Wohnort sich ca. 150km von der Kanzlei entfernt befindet, wäre es sehr umständlich gewesen dort hin zu kommen. Nach dem sehr angenehmen ersten Gespräch mit Herrn Gradl, sendete ich Ihm alle Unterlagen per E-Mail zu. Ich muss dazu sagen, dass ich es mir bis dahin nicht vorstellen konnte das alles "aus der Ferne" zu meinen Gunsten zu regeln. Nach bereits zwei Tagen erhielt ich von Herrn Gradl einen Anruf, nachdem er meine Unterlagen gesichtet hatte. Er hatte auch gleich einen Vorschlag wie er den Aufhebungsvertrag Inhaltlich mit allen relevanten Details formulieren würde. Hier muss man wirklich sehr aufpassen, da man mit dem "falschen" Wording z.B. eine 3- monatige sperre beim Arbeitslosengeld zur folge hat. Herr Gradl hat an dieser Stelle sein absolut kompetentes Fachwissen so eingesetzt, dass alle Vorschläge und auch der komplette von Ihm aufgesetzte Aufhebungsvertrag von der Gegenseite übernommen wurde. Von da ab hatte Herr Gradl mein absolutes Vertrauen. Auch das Arbeitszeugnis, welches ich von meinen ehemaligen Arbeitgeber bekommen habe, hat Herr Gradl neu aufgesetzt und - was soll ich sagen - auch das hat er so hinbekommen, dass es die Gegenseite ohne Änderung übernommen hat. Das alles hat mich so sehr begeistert, dass ich nur jedem raten kann sich an die Kanzlei ADVOLAW zu wenden, wenn es um Arbeitsrecht geht. In meinem Fall hat es sich zu 100% gelohnt und ich würde immer mich immer wieder an Ihn wenden wenn es darum geht sein Recht zu bekommen.
Andrei Loghin
Andrei Loghin
2023-03-08
Aus eigener Erfahrung mit mehreren Anwälten (leider) kann ich das mit Bestimmtheit sagen das die Herr Gradl ist echt GUT.
Sebastian Glaser
Sebastian Glaser
2023-02-24
Ich möchte mich hiermit noch einmal bei Herrn Gradl für den reibungslosen und transparenten Ablauf in meiner arbeitsrechtlichen Sache bedanken und hiermit uneingeschränkt weiterempfehlen. Die Kommunikation war stets sachlich, ruhig und nahtlos. Ich habe mich in jeder Situation gut und sicher aufgehoben gefühlt. Die Zusammenarbeit mit Herrn Gradl war für mich eine sichere und gewinnbringende Investition.
Claudia R.
Claudia R.
2023-01-13
Aus heiterem Himmel erreichte mich ein Abfindungsangebot nach knapp 15-jähriger Tätigkeit im Unternehmen. Schock, Emotionen, Unverständnis und vor allem - was nun ? Durch die durchweg sehr positiven Bewertungen von Advolaw kam es zum Erstkontakt mit Herrn Gradl. Ab dem ersten persönlichen Gespräch bis zum späteren Aufhebungsvertrag fühlte ich mich in den besten Händen. Neben der arbeitsrechtlichen Expertise von Herrn Gradl, möchte ich insbesondere den positiven zwischenmenschlichen Teil herausheben, welcher mich bei einem langen Verhandlungspoker sehr unterstützt hat. Das erreichte sehr gute Ergebnis des Aufhebungsvertrags mit den verschiedenen Parametern ist auch auf Grund der sehr zielgerichteten Kommunikation (per Telefon werden die nächsten Meilensteine besprochen) entstanden. Wer sich einmal in der gleichen Ausgangssituation befindet, sollte sich auf jeden Fall an Herrn Gradl wenden.
Andrea Kautzner
Andrea Kautzner
2023-01-01
Ich hatte mich mit Fragen zu einer neuen Vereinbarung meines Arbeitgebers an die Kanzlei gewandt. Herr Gradl hat mir alle Formulierungen bestens erklärt und versorgte mich darüber hinaus mit hilfreichen Tipps für ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Vielen Dank.
aninka quellbach
aninka quellbach
2022-11-07
Ich möchte mich auch hier noch mal herzlich bei Herrn Gradl bedanken, mit Empathie, hoher Kompetenz und dem entsprechenden Fachwissen in diesem Rechtsbereich konnten komplexe Themen besprochen und mit Nachdruck zur Lösung geführt werden. Eine Konfrontation mit dem ehemaligen Arbeitgeber gab es für mich nicht, der Aufhebungsvertrag war für mich 100-prozentig zufrieden stellend. Mit freundlichen Grüßen Andrea G.
Lara Maaß
Lara Maaß
2022-10-30
Herrn Gradl kann ich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sehr empfehlen: Ruhig, sachlich und kompetent hat er sich meinem Anliegen gewidmet und mich in der Sache sowohl fachlich als auch indirekt mental (durch die verlässliche Beratung, die gute Erreichbarkeit und seine Erfahrung) unterstützt. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Ich danke Ihnen!

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