Kündigung ohne Grund – was Sie dagegen tun können

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Am Jahresende werden besonders viele Kündigungen ausgesprochen, da viele Arbeitgeber die Betriebskosten für das neue Jahr senken möchten. Häufig sind solche Kündigungen unwirksam, da kein Grund vorliegt. Für einen Arbeitnehmer, der erfolgreich gegen eine unwirksame Kündigung vorgehen möchte, ist es wichtig, schnell zu handeln. Was Sie als betroffener Arbeitnehmer wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis, da häufig die wirtschaftliche Existenz und/oder das soziale Gefüge direkt oder indirekt mit dem Arbeitsplatz verknüpft sind.

Die Chancen erfolgreich dagegen vorzugehen, sind besser, als viele Arbeitnehmer glauben. Unrichtig berechnete Fristen, eine falsche Unterschrift oder auch das Fehlen eines Kündigungsgrundes führen zur Aufhebung der Kündigung durch das Arbeitsgericht.

Allerdings passiert dies nicht automatisch ohne Zutun des Arbeitnehmers. Eile ist dabei geboten, da eine fehlerhafte Kündigung nur innerhalb einer sehr kurzen Frist beim Arbeitsgericht angefochten werden kann. Ein Arbeitnehmer der eine Kündigung erhalten hat, muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung selbst oder durch einen Anwalt für Arbeitsrecht Klage beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung einreichen, da die Kündigung ansonsten wirksam wird, auch wenn sie fehlerhaft war.

Ziel der Klage ist es zu erreichen, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird, oder eine angemessene Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu erhalten. Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, sollte so schnell wie möglich einen Anwalt mit der Prüfung seiner Rechte beauftragen. Aber auch hier gilt es, die richtige Wahl zu treffen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seinen Fall einem Fachanwalt für Arbeitsrecht übertragen. Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ darf ein Anwalt nur dann führen, wenn er gegenüber der Rechtsanwaltskammer theoretische und praktische Kenntnisse in erheblichen Umfang nachgewiesen hat und jährlich Fortbildungen absolviert. Für den Fachanwalt für Arbeitsrecht gehört ein Kündigungsschutzprozess zu den Haupttätigkeiten. Er überprüft welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage hat und wie die Aussichten sind, eine gerechte Abfindungszahlung zu erhalten.  

Keine Angst vor den Kosten. Die zu erwartende Abfindung liegt in den meisten Fällen deutlich über den entstandenen Ausgaben. Die Kosten des Kündigungsschutzverfahrens trägt für versicherte Arbeitnehmer die Rechtsschutzversicherung. Arbeitnehmer ohne Rechtsschutz können unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen.

Auch hier berät der Anwalt seine Mandanten über ihre Rechte und Möglichkeiten.  

Georg Gradl Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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