Honorar

Wissen, was auf Sie zukommt

Das Honorar, das ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit verlangen darf ist gesetzlich geregelt. Abhängig vom so genannten Gegenstandswert sowie von Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit schreibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dem Anwalt genau vor, welche Vergütung er dem Mandanten in Rechnung stellen darf. Das bedeutet, dass die in einer bestimmten Angelegenheit anfallenden Rechtsanwaltsgebühren bei jedem Anwalt grundsätzlich gleich hoch sind. Dies gilt dann nicht, wenn Anwalt und Mandant eine individuelle Honorarvereinbarung über die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit schließen. Damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, erstellen wir für Sie auf Wunsch vor der verbindlichen Mandatserteilung einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

Portrait Georg Gradl, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht - ADVOLAW Starnberg

Beratung

Der erste Kontakt mit dem Rechtsanwalt erfolgt in der Regel telefonisch oder schriftlich per E-Mail. Dabei schildert der Rechtssuchende sein Anliegen und klärt mit dem Anwalt, ob der Sachverhalt in seinen Kompetenzbereich fällt und ob eine anwaltliche Vertretung im konkreten Fall Sinn macht. Diese Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos.

Kommen wir zu dem Ergebnis, dass in Ihrem Fall Erfolgsaussichten bestehen, vereinbaren wir mit Ihnen auf Wunsch eine sog. Erstberatung. Für ein erstes Beratungsgespräch, das auch eine vorherige, detaillierte Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen beinhaltet, berechnen wir ein Honorar von 250,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Außergerichtliche Vertretung

Falls Sie uns mit einer außergerichtlichen Vertretung beauftragen, berechnen wir unser Honorar grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Berechnungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist dabei der Gegenstandswert, also der Wert des Anspruchs, den Sie geltend machen oder abwehren möchten. Als Alternative zur Abrechnung nach dem RVG können Sie mit uns auch eine Honorarvereinbarung abschließen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit von Anfang an überschaubar ist. Eine Honorarvereinbarung erfolgt in der Form einer Abrechnung auf Stundenbasis.

Prozessführung

Ist es erforderlich, Ihre Rechte bei Gericht durchzusetzen, bestimmen sich die Gebühren nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Über die Höhe der in Ihrem konkreten Fall entstehenden Kosten klären wir Sie gerne umfassend auf.

Rechtsschutz-Versicherung

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind durch Rechtsschutzversicherungen versicherbar. Ihre Versicherung muss alle gesetzlichen Gebühren (Anwaltshonorar, Gerichts- und Sachverständigenkosten) übernehmen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt . Wir erledigen für Sie auf Wunsch die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung inklusive Kostendeckungsanfrage und Abrechnung.